E-REZEPT ab dem 02.01.2025

Wiederholungsrezepte in einem Zeitraum von maximal 6 Monaten können nach vorheriger Vorlage der Krankenkassenkarte in der Praxis über das unten stehende Kontaktformular bestellt werden. Ohne Vorlage der Krankenkassenkarte innerhalb des aktuellen Quartals kann das e-Rezept nicht auf die Karte geladen werden.